Bericht 1970

Eintrag 30

BERICHT über die musikwissenschaftlichen Arbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik

Diss.1970
Zum Bericht 1970

Breitkreutz, Dieter: Die musikästhetischen Anschauungen Eduard Hanslicks und ihre Gültigkeit in der Gegenwart. - Halle, Phil. Diss. 1970. 276 S.

Die bürgerliche Musikästhetik hat die Gestalt Hanslicks meist einseitig gesehen, sie schwankt zwischen Ablehnung und kritikloser Annahme. Die wesentlichen Anliegen der Ästhetik Hanslicks wurden übersehen. R. Schafke brachte den Beginn einer problemgemäßen Einschätzung. Hanslick sucht eine Lösung, die der inneren Dynamik der musikalischen Erscheinungen gerecht wird und die gleichzeitig ein Fundament für eine wissenschaftliche Ästhetik legen konnte. Er sieht, die Musik als "künstliches Erzeugnis" der menschlichen Gesellschaft, das sich ständig wandelt. Grundlage der Musikästhetik kann nur eine Erforschung der Gesetzlichkeiten des "Tonsystems" sein u. der "geistigen Bestimmtheiten", die "mit jedem musikalischen Element verbunden sind". Von hier aus werden bestimmt: die Rolle des Komponisten, der Begriff des "Schönen", das Problem des "Inhalts" u. der "Form". Wichtig ist der Begriff des "geistigen Inhalts". Die Tonformen, die zur Grundlage der Musik werden, sind "sich von innen heraus gestaltender Geist". Dieses Geistige ist selbst tonlicher und nicht begrifflicher Natur, d.h., es ist bildhaft tönend. Die These, Hanslicks Ästhetik sei "formalistisch", ist nicht haltbar. Viele seiner Vorstellungen sind heute noch diskutierenswert. Der Einfluß seines Freundes Robert Zimmermann ist bisher stark unterschätzt worden, doch läßt er sich in den Gedanken des "Musikalisch-Schönen" nachweisen.

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