Bericht 1966

Eintrag 249

BERICHT über die musikwissenschaftlichen Arbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel
Zum Bericht 1966

Schmidt, Carl: Musikhören und Musikerleben als Grundlage der Strukturen im musikalischen Kunstwerk. - Artikel, Ms. 50 S.

Hörerleben ist Voraussetzung für das Komponieren, Interpretieren, Musikverstehen, und die ästhetische Betrachtung des Kunstwerkes. Das Notenbild gibt die Klanggestalt, erst die Interpretation und das bewußte Hörerlebnis vollendet das Kunstwerk und kann Objekt wissenschaftlicher Betrachtung sein. Komplexes Hörerleben ist in allen Komponenten, dem Zeit-, Raum- und Klangerleben und seinen physischen, auditiven, synästhetischen, kinästhetischen, emotionalen und symbolischen Erscheinungen zu begreifen, wobei eine Anpassung an allgemein-menschliche Verhaltensweisen geschieht. Historisch waren Kollektiverlebnisse entscheidend für die Bildung uniformer Verhaltensweisen und entsprechender musikalischer Strukturen. Wesentlich ist die Bewegungsvorstellung als tonzeitlicher oder tonräumlicher Prozeß.

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