Bericht 1975

Eintrag 321

BERICHT über die musikwissenschaftlichen Arbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik

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Zum Bericht 1975

Stockmann, Doris: Der Kampf um die Glocken im deutschen Bauernkrieg: ein Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Signalwesen des Spätmittelalters. - In: Beiträge zur Musikwissenschaft. 16 (1974), S. 163-193.

Das bedeutendste Signalinstrument des Spätmittelalters im deutschsprachigen Raum waren die in Wach-, Kirch- und Rathaustürmen angebrachten Glocken. In der entwickelten Feudalgesellschaft bestand ein voll ausgebildetes, als Regelmechanismus zahlloser gesellschaftlicher Aktivitäten fungierendes Gesamtsignalsystem mit mehreren Unterbereichen und Teilsystemen, in dem die Glocke einen ganz bestimmten Stellenwert besaß (neben dem seltener belegten, aber sonst gleichrangigen Horn sowie verschiedenen Ruf- und Schreibformen). Die Glocke war das designierte Instrument der Grundherren und Stadtobrigkeiten. Im Bauernkrieg wird diese Stellung der Glocke besonders deutlich, weil sie gefährdet ist. Die Bauern und die mit ihnen verbündeten Städtebürger versuchen mit allen Mitteln das wichtige Signalinstrument in die Hand zu bekommen. Sie nehmen es zeitweilig in Besitz und funktionieren es für ihre Zwecke um. Dieser Prozeß der Umfunktionierung, seine Ursachen und seine Folgen sind in zeitgenössischen Rechtsquellen, Chroniken, Briefen und Gerichtsakten detailliert beschrieben. Entgegen der herrschenden Rechtspraxis benutzen die Bauern die Glocken eigenmächtig zur Einberufung von Versammlungen während der Vorbereitung von Kampfaktionen und als Sturmglocke (Aufruf zur bewaffneten Folgepflicht); sie erlassen z. T. neue Läutevorschriften, setzen Glocken für andere, z. B. kirchliche Anlässe außer Betrieb, vereinnahmen sie bei Plünderungen, z. B. von Klöstern auch als Beute und verarbeiten sie zu Waffen. Die Gegenpartei, Adel, Fürsten und die mit ihnen verbündeten Stadtobrigkeiten reagieren darauf mit folgenden Gegenmaßnahmen: Den Bauern wird das Läuten besonders der Sturmglocke in Erlassen untersagt, die bestehenden Läutevorschriften werden verschärft. Nach der Niederwerfung der Bauern werden genaue Ermittlungen gegen die Urheber des Sturmläutens durchgeführt, Ausführende und Anstifter bestraft; in die Unterwerfungsverträge werden Sonderartikel über das Glockenläuten aufgenommen, deren Übertretung Höchststrafen nach sich zieht. Teilweise ordnen die Feudalherren an, die Glocken von den Türmen zu werfen und die Türme zu zerstören, um jeden künftigen "Glockenmißbrauch" zu verhindern.

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